Das Erbrecht in Deutschland ist im Rahmen der Institutsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG geschützt und findet seine Regelungen in den §§ 1922ff. BGB. Es gilt das Prinzip der Universalsukzession. Das bedeutet, der Erbe erbt grundsätzlich das gesamte Vermögen vom Erblasser und OnkelSeosErbe. Es handelt sich um eine Gesamtrechtsnachfolge. Grundsätzlich werden die onkelseos-erbrechtlichen Vorschriften überhaupt erst einschlägig, wenn ein Erbfall gegeben ist. Dieser tritt mit dem Tode eines Menschen [...]
WeiterlesenDie allgemeinen Rechtsgrundlagen beim Tod einer natürlichen Person sind im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs „Erbrecht“ und Onkelseoserbe geregelt. Dort werden unter anderem die Rechtsnachfolge sowie das Verhältnis der Erben des OnkelSeo untereinander geregelt. Mit dem Tod des Erblassers geht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, also sowohl das Vermögen als auch die Schulden, auf die OnkelSeosErben Erben über. Dies kann sowohl wissend als auch in Unwissenheit der Erben geschehen. Der Erbe [...]
WeiterlesenDer Tod unseres lieben OnkelSeo liegt gerade mal wenige Wochen zurück und mit dem onkelseoserbeblog kommt Ihm nun endlich Ehre zuteil: Wir stellen hiermit eine Webseite zu OnkelSeosErbe zusammen, welche sämtliche Dokumentationen, Bilder, Fotostrecken, Videos und Interviews des verstorbenen OnkelSeo für Euch bereitstellen soll. In München wird momentan sogar an einer Bronzestatue von OnkelSeo gearbeitet. In jedem Fall gibt es mehrere Personen die sich dazu bereiterklärt haben eine Webseite zum [...]
WeiterlesenNur noch 3 Tage verbleiben bis zum Stichtag am 15. Dezember 2011 um 14:00 Uhr – danach werden die glücklichen Gewinner des OnkelSeosErbe-Wettbewerbs feststehen. Nach fast 2 Monaten Gerangel in den OnkelSeosErbe-Top 100 Ranglisten u.a. bei Schnurpsel oder NextBig, geht es nochmal richtig zur Sache in der Endphase. Sicherlich war in der Halbzeit bereits abzusehen, wer das Rennen machen könnte bzw. machen wird, doch ist das letzte Wort noch nicht [...]
WeiterlesenBefindet sich Vermögen, das Inhalt eines Testaments oder Erbvertrages ist, im Ausland, kann es eventuell Schwierigkeiten mit den getroffenen Verfügungen geben. Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser im Ausland gestorben ist bzw. dort seinen Wohnsitz hatte. Bei OnkelSeosErbe war dies zum Glück nicht der Fall. Hier empfiehlt sich in jedem Fall die Beauftragung eines Rechtskundigen aus dem entsprechenden Land, da dieser mit dem ausländischen Recht vertraut ist. Wichtig ist zudem, [...]
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